Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Allen Liefer- und Produktionsgeschäften der Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Bestellers ohne Rücksicht darauf, ob in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug genommen wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  gehen jeden anderen Geschäfts- und Lieferbedingungen vor, es sei denn, dass die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  andere Geschäfts- und Lieferbedingungen ausdrücklich und schriftlich als für sich verbindlich anerkennt. Eines besonderen Widerspruchs der Firma Steco gegen andere Geschäfts- und Lieferbedingungen bedarf es nicht.
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsinhalt 

Eine Beanstandung unserer Auftragsbestätigung hat unverzüglich, spätestens innerhalb 5 Tagen zu erfolgen es sei denn der angegebene Liefertermin liegt vor dieser maximal Frist.

§ 3 Lieferung

a.) Liefertermine
Liefertermine werden entsprechend den Wünschen des Käufers und nach den Liefermöglichkeiten der Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  eingeplant. Als Liefertermin gilt der Termin an dem die Ware die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  verlässt. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vorvereinbarter Liefertermine wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufs übernommen, insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik und Aussperrung entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung. Bei Überschreiten eines vereinbarten Liefertermins hat der Käufer dass Recht der Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensansprüche aus Lieferverzug sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadensansprüche können sich nur auf die von der Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  durchgeführten Tätigkeiten beziehen.
Die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  ist zu Teillieferungen berechtigt.

b.) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  die Ware dem Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  ist berechtigt, bei Überschreitungen der Zahlungsfrist ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen, sofern die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  nicht einen höheren Schaden nachweist.

Für Lohnzuschnitte, Montagearbeiten sowie Reparaturarbeiten haben die Zahlungen rein netto nach Rechnungslegung zu erfolgen. 

§ 5 Mängel- und sonstige Schadensersatzansprüche

Die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  leistet für erkennbare und verborgene Mängel der Ware oder bei fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von 12 Monaten nach Tag der Lieferung (=Liefertermin) in sofern Gewähr, dass sie nach ihrer Wahl die Ware unentgeltlich nachbessert oder mangelfrei Ware nachliefert. Kommt die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG innerhalb einer vom Käufer zu setzenden Frist diesen Verpflichtungen nicht nach, steht dem Käufer das Recht zu, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.

Die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  leistet bei Lohnaufträgen, Montagen oder Reparaturen keine Gewährleistung die über die durchgeführten Tätigkeiten hinausgehen. Dies schließt im besonderen Ersatz- oder Gewährleistungsansprüche für gestelltes Material aus. Bei durch den Kunden vorgegebenen Daten, Zeichnungen, Maße, Aufteilungen oder ähnliches übernimmt SteCo-Litelon GmbH & Co KG  keine Haftung für die Richtigkeit. Ausschlaggebend für die Produktion ist ein vom Kunden freigegebens Muster.

Der Käufer ist verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung bei ihm zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware von dem Käufer oder einem Dritten verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produktionshaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG  behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung zu dem Käufer entstandenen und noch entstehenden Forderungen vor. Der Käufer kann an gelieferten Waren durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung erfolgt für SteCo-Litelon GmbH & Co KG. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG Miteigentümer an den neu entstandenen Produkten im Verhältnis des Wertes ihrer Waren zu den mit verwendeten Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren von SteCo-Litelon GmbH & Co KG. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung des gelieferten Waren oder des aus der Verarbeitung entstandenen Gegenstandes jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Käufer tritt an SteCo-Litelon GmbH & Co KG schon jetzt sicherheitshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zu erhebenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Stehen Vorbehaltswaren nach Einbau oder der Verarbeitung im Miteigentum der Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG werden die Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der gelieferten Waren abgetreten. Der Käufer ist jederzeit widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG kann den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzeigen. Die Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG wird die Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert alle sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

§ 7 Bestandskraft dieser Bedingungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen der Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz der Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG.
Vereinbarter Gerichtstand für alle mit dem Vertrag im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten ist Pirmasens. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Käufer nach Vetragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Hat der Käufer bereits bei Vertragsabschluß seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland, so soll das Gericht des Sitzes der Firma SteCo-Litelon GmbH & Co KG zuständig sein.